Chip Pflicht

Die nationale Umsetzung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) v. 3. März `10 bedeutet, dass alle Pferde, die nach dem 30.6.2009 geboren wurden oder bis zu diesem Datum noch keinen Equidenpass erhalten haben, diesen nur in Verbindung mit einem Mikrochip bekommen können.

Diesen Chip erhalten Sie i.d.R. nicht mehr von Ihrem Tierarzt, sondern vom Pferdehalter (bei größeren Betrieben also der Stallbetreiber).

Unter www.HI-Tier.de erhält jeder Pferdehaltungsbetrieb eine Registriernummer, mit der er unter www.lkvbw.de die benötigte Menge Mikrochips und Equidenpassanträge erhält. Der Tierarzt implantiert den Chip unter Angabe seiner Registriernummer.

Unter www.lkvbw.de / Tierkennzeichnung / Equiden finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare. Bei der FN werden nur noch Pferde registriert, die auch an Pferdesportveranstaltungen teilnehmen.