Equidenpass
Seit dem 01.07.2000 ist für alle Equiden (auch Esel, Zebras u.a. Einhufer) ein Equidenpass vorgeschrieben. Dabei spielen Alter und Nutzungsart keine Rolle, d.h. auch alte Pferde und reine Freizeitpferde müssen einen Pass haben.
Entscheidend ist dabei, dass dieser Pass nicht nur mitgeführt werden muss, wenn ein Pferd „auf Reisen geht“ (bei einer polizeilichen Kontrolle stellt ein fehlender Pass eine Ordnungswidrigkeit dar), sondern v.a. muss darin vermerkt werden, welchen Status das Pferd hinsichtlich der Anwendung von Arzneimitteln hat. Der Besitzer kann wählen zwischen Schlachtpferd und Nicht-Schlachtpferd.
Schlachtpferde
Seit 2001 gilt für Pferde, die laut Equidenpass zur Schlachtung bestimmt sind, die sog. Bestandsbuchverordnung. Diese sieht vor, dass der Halter des Tieres (bei der Haltung von Pensionspferden demnach der Stallbesitzer/-pächter) über jede (!) Anwendung von nicht frei verkäuflichen Arzneimitteln (z.B. Entwurmungspasten, Augensalben, Hustenpulver etc.) Buch führen muss.
Dazu erhält er vom Tierarzt detallierte Informationen in Form eines Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleges (AuA-Beleg), dessen Inhalt in das Bestandsbuch zu übertragen ist.
Bestandsbuch und AuA-Belege sind ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung 5 Jahre aufzubewahren. Für fehlende oder fehlerhafte Eintragungen haftet der Halter des/der Pferde!
Die Klassifizierung Schlachtpferd hat zur Folge, dass einige Medikamente bei diesen Tieren nicht angewendet werden dürfen. Sie ist aber jederzeit rückgängig zu machen.
Ein Pferd ohne Equidenpass gilt als Schlachtpferd, d.h. es dürfen nur Arzneimittel angewendet werden, die für andere lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind, es müssen AuA-Belege geschrieben und in das Bestandsbuch übertragen werden.
Laut Fleischhygiene-Verordnung dürfen Pferde ohne gültigen Equidenpass dennoch nicht geschlachtet werden. Für Nicht-Schlachtpferde entfällt die Dokumentationspflicht bei Arzneimittelanwendungen vollständig und es können alle Medikamente eingesetzt werden.
Diese Klassifizierung ist zeitlebens irreversibel. Darüber hinaus werden im Equidenpass alle Schutzimpfungen registriert, so dass Turnierpferde zu jeder PS/PLS einen vollständig ausgefüllten Pass mitbringen müssen. D.h. das Diagramm (Erfassung der Abzeichen des Pferdes) muss ausgefüllt und der aktuelle Besitzer eingetragen sein.